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Die Schlichter

Dr. Sandra Corradini (Strom und Gas)
Dr. Paolo Guerriero
Dr. Angelo Vezzaro
Dr. Stefano Albertini (auch Strom und Gas)

Ethische Normen und Verhaltensregeln

Die physische Person, welche die Rolle des neutralen Schlichters/der neutralen Schlichterin einnimmt, ist verpflichtet, die folgenden ethischen Normen und Verhaltensregeln einzuhalten:

1. Der/die SchlichterIn muss über die entsprechende Ausbildung verfügen, sowie ständige Weiterbildung gewährleisten, sodass er/sie in Hinblick auf gesetzliche Änderungen und neue Vorschriften, die nach und nach eingeführt werden, auf verschiedene Techniken der Streitbeilegung und auf Kommunikationstechniken mittels elektronischer Medien jederzeit vorbereitet ist.

2. Der/die SchlichterIn muss während des gesamten Verfahrens unabhängig, unparteiisch und neutral sein und bleiben. Um dies zu garantieren, muss der/die SchlichterIn jede Tatsache, Umstand oder Verbindung, zu den Personen oder zum Objekt der Streitigkeit, welche seine/ihre Objektivität in Bezug auf die Lösung der Streitigkeit und die gleiche Distanz zu den Parteien in der Behandlung der Streitigkeit beeinflussen könnte, zeitgerecht der Schlichtungsstelle mitteilen.

3. Der/die Schlichterin hat vor dem Beginn des Verfahrens sicherzustellen, dass die Parteien Folgendes verstanden haben und ausdrücklich akzeptieren:

  • das Ziel und die Art des Verfahrens (außergerichtliche Streitbeilegung auf freiwilliger und nicht verbindlicher Grundlage zwischen den Parteien, insbesondere Durchführung / Vollstreckung auf rein freiwilliger Basis, nach Akzeptanz der vorgeschlagenen Lösung durch beide Parteien)
  • die Rolle des/der SchlichterIn (er/sie vermittelt nicht zwischen den Parteien, damit diese selbst ein Übereinkommen erreichen, sondern liefert nach der Rechtslage und, hilfsweise, nach dem Grundsatz der Gerechtigkeit einen Vorschlag zur Streitbeilegung);
  • die Pflichten zur Vertraulichkeit betreffend alle am Verfahren beteiligten Personen;
  • die Vorschriften/ Regeln von “Conciliareonline.it/ Onlineschlichter.it”.

Der/die SchlichterIn muss den gleichberechtigten Zugang, die freiwillige Teilnahme der Parteien zum Verfahren sowie das Recht auf Gehör gewährleisten.

4. Der/die SchlichterIn muss seine/ihre Rolle mit der gebotenen Sorgfalt, ungeachtet des Wertes und der Art der Streitigkeit, ausüben. Der/die SchlichterIn muss darüber hinaus den Auftrag möglichst rasch durchführen, und Verzögerungen bei allen Handlungen sowie der Kommunikation vermeiden.

5. Der/die SchlichterIn behandelt gegenüber Dritten jede Information, von welcher er/sie im Lauf des Verfahrens oder im Zusammenhang mit dem Verfahren Kenntnis erlangt, vertraulich; dies betrifft auch die Existenz des Verfahrens selbst, vorbehaltlich anderslautender Gesetzesregeln oder Gründen der öffentlichen Ordnung.


Kooperationspartner

Hier finden Sie weitere Informationen über unsere Partner und unsere Synergien.

Trägerstruktur

Der Onlineschlichter ist bei der Verbraucherzentrale Südtirol angesiedelt. Weitere Informationen hier.

Kostenfallen

Die Schlichtung setzt eine Zusammenarbeit zwischen den Parteien voraus. Bevor Sie uns Ihren Fall übergeben, bitten wir Sie, dies aufmerksam durchzulesen.